Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und bietet eine verlässliche Grundlage für Investitionen in Photovoltaik-Anlagen. Sie wird bei Inbetriebnahme der Anlage für 20 Jahre garantiert und ermöglicht so eine langfristige und sichere Kalkulation.
Das zahlen Netzbetreiber für Solarstrom im Jahr 2025:
Teileinspeisung (bei Eigenverbrauch und Einspeisung des Überschusses):
- Anlagen bis 10 kW: 7,94 ct/kWh
- Anlagen von 10 bis 40 kW: 6,88 ct/kWh
- Größere Anlagen bis 100 kW: 5,62 ct/kWh
Volleinspeisung (bei Einspeisung des gesamten erzeugten Stroms):
- Anlagen bis 10 kW: 12,60 ct/kWh
- Anlagen von 10 bis 40 kW: 10,56 ct/kWh
- Größere Anlagen bis 100 kW: 10,56 ct/kWh
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Degression – Was bedeutet das?
Die Vergütungssätze werden im aktuellen EEG 2023 halbjährlich um ein Prozent reduziert. Diese Anpassung berücksichtigt Marktentwicklungen und verhindert Einbußen durch mögliche Installationsverzögerungen.
Ihr Vorteil mit Photovoltaik:
Durch die garantierte Einspeisevergütung profitieren Betreiber von Photovoltaik-Anlagen von einer sicheren und langfristigen Einnahmequelle. Gleichzeitig leisten sie einen aktiven Beitrag zur Energiewende und zur Reduktion von CO₂-Emissionen.
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